Viele gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie Beihilfe- und Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für Osteopathie entsprechend ihren Vertragsvereinbarungen vollständig oder teilweise.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmöglichkeiten. Die Kosten für
Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat und der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist.
Wir sind Mitglied der DGOM, im Verband der Deutschen Gesellschaft für osteopatische Medizin e. V.
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten.
Die Rechnung bezahlen Sie zunächst komplett selbst und reichen diese zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der KK ein.
Die KK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Osteopathie-Behandlung nach den Anforderungen an den Leistungserbringer (Osteopathen) und die Erstattungshöhe.