Viele private Krankenversicherungen sowie Beihilfe- und Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für Osteopathie entsprechend ihren Vertragsvereinbarungen vollständig oder teilweise. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmöglichkeiten. Die Kosten für Osteopathie werden seit 2012 auch von mehreren gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Welche gesetzlichen Krankenkassen die Kosten anteilsmäßig übernehmen, können Sie beim u.a. Bundesverband Osteopathie (BVO) nachlesen.
Der Anspruch setzt voraus, dass die osteopathische Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker veranlasst wird.
Eine entsprechende formlose Bescheinigung ist vorzulegen (Privatrezept).
Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat und der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist.
Ich bin Mitglied der DGOM, im Verband der Deutschen Gesellschaft für osteopatische Medizin e. V.
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten.
Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der KK ein.
Die KK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Osteopathie-Behandlung nach den Anforderungen an den Leistungserbringer (Osteopathen) und die Erstattungshöhe.